Ihre Daten sind bei uns geschützt!
Ihre Bonität kann von Firmen, bei denen Sie (online) bestellen, nicht direkt überprüft werden. Ihre Identität und Zahlungsfähigkeit werden von Crif festgestellt, um Betrug oder Datenmissbrauch zu vermeiden. So können Sie reibungslos einkaufen – und das mit geschützten Daten!
Ihre Fragen beantworten wir gerne!
Die CRIF Gruppe ist weltweit tätig und wurde 1988 in Italien gegründet. In Österreich ist CRIF als Wirtschaftsauskunftei Marktführer bei Identitäts- und Bonitätsauskünften zu Personen.
Auftraggeber von CRIF sind Unternehmen, bei denen Konsumenten einkaufen, z.B. im Internet oder auch Verträge abschließen (Kredite, Handys, Leasing, …). Die Auftraggeber von CRIF möchten die Identität und Bonität ihrer Kunden sicherstellen. Mit den Identitäts- und Bonitätsauskünften hilft CRIF ihren Auftraggebern ihr Risiko kleinzuhalten.
Somit ist CRIF ein wichtiges Bindeglied zwischen Firmen und Konsumenten, die einen Kaufabschluss machen möchten.
CRIF führt eine Identitätsprüfung durch und gibt Auskunft über die Bonität (Zahlungsfähigkeit) von Personen. Firmen brauchen diese Informationen, damit sie wissen, wer bei ihnen einkaufen oder einen Vertrag abschließen möchte. Für z.B. Onlinehändler ist das eine wichtige Information, um ein Paket sicher ausliefern und eine Rechnung korrekt ausstellen zu können.
CRIF speichert Informationen über die Identität und Kontaktdaten von Privatpersonen und Unternehmen. Diese Daten bestätigen die Identität und belegen, dass es eine Person auch wirklich gibt. Das ist z.B. für Onlinehändler eine wichtige Information, um ein Paket sicher ausliefern und eine Rechnung korrekt ausstellen zu können.
Weiters speichert CRIF Informationen über Zahlungs-Erfahrungen, die sie von ihren Partner-Unternehmen erhält. Zahlungs-Erfahrungen sind z.B. offene Forderungen, die nach mehrfacher Mahnung nicht bezahlt wurden. Werden offene Rechnungen auch nach mehrfacher Mahnung nicht beglichen oder an Inkassobüros weitergegeben, so werden sie in Kreditauskunfteien eingemeldet. Schuldner werden von Gläubigern oder deren Dienstleistern über diese Einmeldung grundsätzlich vorab informiert. Erst dann kommt es zu einer Daten-Übermittlung an CRIF.
Bei über 90 % aller Konsumenten gibt es keine negativen Zahlungs-Erfahrungsdaten! Zu spät bezahlte Rechnungen oder Zahlungsverzüge werden nur eingemeldet, wenn es davor mehrfache Mahnungen gab.
Die Daten, mit denen CRIF arbeitet, stammen zum Beispiel aus öffentlich zugänglichen Quellen: gerichtliche Publikationen (Ediktsdatei), Bilanzen, Firmenbuch oder Gewerbe-, Vereinsregister sowie Webseiten. Weiters aus dem zentralen Melderegister oder von der betroffenen Person selbst übermittelte Informationen.
CRIF stellt die Richtigkeit dieser Informationen sicher (z.B. Namensschreibweise) und gegebenenfalls erfolgt eine Richtigstellung.
Bonitätsrelevante Informationen, wie insbesondere Zahlungserfahrungen, erhält CRIF von mehr als 80 Betreibungsdienstleistern (Inkassobüros und Rechtsanwälte) in ganz Österreich. Diese Zahlungserfahrungen werden durch diese Betreibungsdienstleister oder durch die betroffenen Gläubiger direkt an CRIF übermittelt. Schuldner werden von ihren Gläubigern oder von beauftragten Betreibungsdienstleistern darüber informiert (mit einem Betreibungsschreiben), dass eine Datenübermittlung an CRIF stattfinden wird.
Die Daten, die von CRIF verarbeitet werden, werden unter anderem zur Bonitäts- und/oder Identitätsprüfung verwendet (z.B.: existiert die Person wirklich?). Damit können z.B. Online-Käufe rasch und sicher abgewickelt werden. Weiters können Missbräuche vermieden werden.
Für das Risiko-Management der CRIF-Auftraggeber (Banken, Online-Händler, Handy-Anbieter, etc.) ist es wichtig, dass es zu keinen Zahlungs-Ausfällen kommt. Diese Firmen gehen oft in Vorleistung und müssen sich vor Zahlungsausfällen schützen.
Unternehmen verwenden diese Daten für die Erfüllung von Compliance-Vorschriften, Due-Diligence Prüfungen und auch zur Prüfung der Kreditwürdigkeit.
Für Konsumenten besteht der Zweck darin, dass sie online bestellen können, Vertragsabschlüsse tätigen oder Ratenzahlungen und Käufe auf Rechnung durchführen können.
CRIF unterstützt mit seiner Datenbank sowohl die abfragenden Unternehmen, wie auch indirekt die Konsumenten, die abgefragt werden. Damit können Geschäfte reibungslos und einfach abgewickelt werden.
Viele Unternehmen und Institute wie Banken und Versicherungen unterliegen strengen Regularien und Compliance-Vorschriften. Diese Vorschriften schreiben eine Prüfung von Privatpersonen und Unternehmen vor. CRIF unterstützt diese Unternehmen bei der Einhaltung dieser Vorschriften.
Weiters ist es Unternehmen durch die CRIF-Datenbank möglich, Geschäfte abzuschließen, bei denen sie in Vorleistung gehen. Das sind etwa Strom- und Handyverträge oder wenn der Konsument online Ware auf Rechnung bestellen möchte. Das gleiche gilt auch bei Produktionsaufträgen, die erst nach Lieferung bezahlt werden.
Gemeinsam ist den abfragenden Unternehmen und Gewerbetreibenden, dass diese in einer aufrechten Geschäftsbeziehung mit CRIF stehen und eine gültige Rechtsgrundlage für die Abfrage betroffener Personen vorweisen können. Eine gültige Rechtsgrundlage ist somit eine Voraussetzung für eine Abfrage bei der CRIF.
Wenn offene Zahlungen bereits beglichen wurden oder Identitäts- und Kontaktdaten nicht aktuell sind, dann können Sie eine Aktualisierung/Berichtigung durch die CRIF beantragen.
CRIF benötigt in solchen Fällen einen Nachweis der richtigen Daten (z.B. Meldezettel, Ausweis) bzw. eine Begründung für die Berichtigung. Ebenso sind Korrekturen von Zahlungsdaten möglich, für welche das oben gesagte gilt. Senden Sie dazu bitte die relevanten Informationen an: auskunft@crif.com.
Selbstverständlich können Sie Ihre Rechte als betroffene Person jederzeit per Mail an auskunft@crif.com geltend machen.
Grundsätzlich ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen kein unbegründetes Löschrecht vorgesehen. Ein Anspruch auf Löschung Ihrer Daten aus der Datenbank der CRIF besteht in der Regel nur, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig erfolgt ist, kein Verarbeitungszweck mehr besteht oder ein berechtigter Widerspruchsgrund nachgewiesen werden konnte.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: https://www.crif.at/konsumenten/datenschutzerklaerung-auskunftei-und-adressverlag/
Wenn offene Zahlungen bereits beglichen wurden oder Identitäts- und Kontaktdaten nicht aktuell sind, dann können Sie eine Aktualisierung/Berichtigung durch die CRIF beantragen.
CRIF benötigt in solchen Fällen einen Nachweis der richtigen Daten (z.B. Meldezettel, Ausweis) bzw. eine Begründung für die Berichtigung. Ebenso sind Korrekturen von Zahlungsdaten möglich, für welche das oben gesagte gilt.
Senden Sie dazu bitte die relevanten Informationen an: auskunft@crif.com.
Weiters werden Zahlungserfahrungsdaten dann gelöscht, wenn sie nicht mehr bonitätsrelevant sind. Dabei werden für die Beurteilung der Bonitätsrelevanz folgende maßgeblichen Kriterien herangezogen:
- je geringer eine Forderung ist,
- je weiter die Forderung bzw. die Forderungsbegleichung in der Vergangenheit liegt und
- je weniger Zahlungserfahrungen eine Person aufweist
Anhand dieser Kriterien wird beurteilt, ob sich aus einem konkreten Eintrag eine bonitätsrelevante Aussage ableiten lässt. Ist dies nicht mehr der Fall, löscht die CRIF GmbH den betreffenden Eintrag selbst. Zahlungserfahrungsdaten werden jedenfalls spätestens 10 Jahre nach dem Eröffnungsdatum aus der Datenbank gelöscht.